Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsschluss:
1. Der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. tritt als Vermittler einzelner Reiseleistungen und sonstiger touristischer Reiseleistungen auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Reiseleistungen und sonstiger fremder touristischer Einzelleistungen.
2. Der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. führt selbst keine Beförderungsleistungen, Reiseleistungen oder sonstige touristische Einzelleistun-gen aus. Für die Beförderungsverträge und die Verträge über die sonstigen touristischen Einzelleistungen gelten die jeweiligen Vertragsbedingun-gen der beteiligten Leistungserbringer, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
3. Mit der Anmeldung, die nur schriftlich gegenüber dem Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. vorgenommen werden kann, bieten Sie dem Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Vermittlung einer fremden Beförderungsleistung oder einer sonstigen touristischen Einzelleistung an. Die Annahme wird für uns erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter verbindlich. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag bis zur Bestätigung durch den Reiseveranstalter gebunden.
4. Die Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Leistungserbringers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
5. Durch die Reiseanmeldung erklären Sie sich bereit, für alle Vertragspflichten der von Ihnen angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
II. Haftung des Vereins RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. als Vermittler:
1. Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungserbringer uns gegenüber, eine eigene Zusicherung des Vereins RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. gegenüber dem Reiseteilnehmer stellt dies nicht dar.
2. Die vertragliche Pflicht des Vereins RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistun-gen und/oder der gebuchten einzeltouristischen Leistungen.
3. Im Rahmen der vermittelten Leistungen haftet der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen nicht für die Leistungserbringung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung.
III. Haftungsbeschränkung:
Der eingetragene Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen haftet aus dem Vermittlungsvertrag lediglich in folgenden Fällen:
a) Bei Verletzung der Hauptleistungspflichten,
b) in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Pflichten aus Vermittlungsvertrag und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung des Vereins RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. ist im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt,ebenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung des Vereins RHEUMA-LIGA Nieder-sachsen, bleibt hiervon unberührt.
IV. Vermittlungsentgelt:
1. Der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen erhebt derzeit keine gesonderten Gebühren für die Vermittlung der Reise. Soweit der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen ein Vermittlungsentgelt erhebt, ist dies bereits im Preis der vermittelten Reise enthalten.
2. Der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen behält sich vor, in Zukunft gesonderte Gebühren für die Vermittlung von Leistungen zu erheben. In einem solchen Fall wird der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen darauf gesondert hinweisen.
V. Zahlung:
1. Bei allen von dem RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V. vermittelten Beförderungs- und touristischen Einzelleistungen erfolgt die Zahlung nach Maßgabe der Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
2. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung jeweils gesondert angegeben.
3. Rücktritts-/Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
VI. Auskunft über Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen:
1. Der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen erteilt keine verbindlichen Auskünfte über Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen. Er ist nicht verpflichtet, hierauf im einzelnen einzugehen. Erklärungen hierzu sind nicht verbindlich.
2. Der Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Reiseunterlagen. Sollten Erklä-rungen von Mitarbeitern des Vereins abgegeben werden, erfolgt dies unverbindlich. Die Erklärungen erfolgen nicht im Namen des Vereins.
VII.Abtretungsausschluss:
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Verein RHEUMA-LIGA Niedersachsen e.V., auch an Ehegatten oder Verwandte, ist aus-geschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche, sowie Ansprüche ausunerlaubter Handlung. Die gerichtliche Geltendmachung der vorbenannten Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen, im Wege der sogenannten gewillkürten Prozessstandschaft, ist nicht zulässig.
VIII. Allgemeine Bestimmung:
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der wirksamen Bestimmungen treten solche Bestimmun-gen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmungen, deren einverständliche Aufhebung oder den Verzicht auf diese.
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